AGB

allgemeine Geschätsbedingungen

§ 1 Allgemein

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbeziehung bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt werden.

 

§ 2 Angebote, Zusicherungen und Nebenabreden

Die Angebote von Lerch Event´s und Technik sind freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst nach Bestellung des Kunden und dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, falls dieser nicht binnen von fünf Tagen schriftlich widersprochen wird. Die von Lerch Event´s und Technik trotzdem geäußerte Bitte um schriftliche Rückbestätigung ändert nichts am Zustandekommen des Vertrages entsprechend der Auftragsbestätigung.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

§ 3 Verzögerungen

Leistungsfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/ oder aufgrund von Ereignissen, die Lerch Event´s und Technik die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Ausperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn Sie bei den Lieferanten oder Unterlieferanten von Lerch Event´s und Technik eintreten, hat Lerch Event´s und Technik auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Zahl von Auf- und Abbauhelfern pünktlich und ohne Unterbrechung zur Verfügung gestellt wird.

Der Kunde hat den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen und Gewähr dafür zu bieten, dass die An- und Abfahrt, sowie die Lademöglichkeit mit unseren Fahrzeugen uneingeschränkt gewährleistet ist.

Bei Auslandsaufträgen hat der Kunde Sorge dafür zu tragen, dass sämtliche Fahrgenehmigungen kostenfrei vorliegen. Bei Inlandsaufträgen sorgt der Kunde dafür, dass die über die allgemeine Fahrerlaubnis hinaus im Einzelfall eventuell notwendigen Sondererlaubnisse vorliegen.

Der Kunde haftet dafür, dass die Zeitpläne eingehalten werden können, wobei die jeweilige Auf- und Abbauzeit bei Erstellung des Zeitplanes bei Lerch Event´s und Technik erfragt werden kann.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen vom Back-Stage-Bereich entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr für die Anlagen von Lerch Event´s und Technik ausgeht oder eine Gefahr durch die Anlagen von Lerch Event´s und Technik für diese Personen besteht. Insbesondere haftet der Veranstalter während der Auf- und Abbauphase dafür, dass sich Dritte nicht im Gefahrenbereich befinden.

Sollte der Aufbau für Lerch Event´s und Technik durch Gründe, die vom Kunden verursacht wurden, wesentlich erschwert sein, hat Lerch Event´s und Technik das Recht, den Aufbau abzusagen. Dies gilt insbesondere, wenn eine hinreichende Zahl von Auf- und Abbauhelfern nicht zur Verfügung steht, der notwendige Stromanschluss nicht vorhanden ist, oder eine An- oder Abfahrt mit Lademöglichkeit nicht vorhanden ist, die Sicherheit für die Anlage aufgrund des Zustandes der Bühne nicht gegeben, oder bei Open Air Veranstaltungen kein hinreichender Regenschutz vorhanden ist.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitskräfte von Lerch Event´s und Technik vor, während und nach der Veranstaltung ausrechend am Veranstaltungsort mit Catering versorgt werden. Ansonsten wird eine Pauschale Pro Person und Tag fällig.

 

§ 5 Kündigung

Bei Kündigung des Auftrages durch den Kunden ist eine abgestufte Entschädigung zu bezahlen, und zwar, je nach Zeitpunkt der Kündigung zwischen Auftragsbestätigung und Leistungszeitpunkt. Bei einer Kündigung im ersten Drittel dieses Zeitraumes beträgt die Entschädigung pauschal 35%. Bei einer Kündigung im zweiten Drittel 50% und bei einer Kündigung bis zum Tag vor der Beladung unserer Fahrzeuge 65%. Bei einer Kündigung nach Beladung unserer Fahrzeuge, beziehungsweise nach Abfahrt, wird die gesamte Vergütung berechnet.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Lerch Event´s und Technik im Einzelfall kein höherer Schaden entstanden ist, bzw. keine höheren Aufwendungen entstanden sind, oder es durch anderen Einsatz der Arbeitskräfte und Anlagen von Lerch Event´s und Technik unterlassen haben, entsprechende Einkünfte zu erzielen.

§ 6 Haftung

Unsere Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Der Kunde haftet für Abhandenkommen von Teilen der Anlagen von Lerch Event´s und Technik, für Beschädigungen der Anlage von Lerch Event´s und Technik durch Auftraggeber, das Publikum oder Randalierer. Es ist deshalb Sache des Auftraggebers, dafür zu sorgen, dass die Bühne hinreichend abgeschirmt ist. Ferner haftet der Auftraggeber für die Standsicherheit und den ordnungsgemäßen Aufbau der Bühne. Die Haftung bezieht sich insbesondere auf die Beschädigung der Anlagen von Lerch Event´s und Technik und Fahrzeuge und Verletzungen des Personals Lerch Event´s und Technik.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung wird bei Bereitstellung vorgenommen. Lerch Event´s und Technik ist berechtigt Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechtes der Mangelrüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückhaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderung handelt.

Schecks werden vom Lerch Event´s und Technik nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tage des Eintritts der unwiderruflichen Gutschrift der Zahlung. Bankspesen trägt der Mieter.

Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist Lerch Event´s und Technik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9% p.a pro angefangen Monat, in Ansatz zu bringen.

 

§ 8 Unterrichtungspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, Lerch Event´s und Technik unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann Lerch Event´s und Technik Schadensansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen.

Der Mieter unterrichtet Lerch Event´s und Technik unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen. Dies gilt insbesondere bei Beschlagnahme, Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen Dritter, bei Änderung der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die die Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen, bei Konkurs oder Vergleichsanträgen über das Vermögen von Lerch Event´s und Technik sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebes des Mieters.

Der Mieter ist verpflichtet, Lerch Event´s und Technik schriftlich Auskunft über den Ausstellungsort der Mietsache zu erteilen.

 

§ 9 Weitervermietung

Eine direkte oder mittelbare Nutzung durch Dritte, insbesondere eine Weitervermietung, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Lerch Event´s und Technik gestattet. Der Mieter darf die Geräte oder einen Teil derselben ohne vorherige Zustimmung von Lerch Event´s und Technik an einen anderen als den vertragsmäßigen Ort verbringen.

Im Falle unberechtigter Untervermietung schuldet der Mieter Lerch Event´s und Technik den aus der Weitervermietung des Mietobjektes erlangten Mehrerlös. Ein möglicherweise darüber hinausgehender Anspruch von Lerch Event´s und Technik auf Schadenersatz hiervon bleibt unberührt.

 

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Lerch Event´s und Technik und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist neu-Ulm ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen an der nächsten kommenden Vereinbarung treffen.

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